04 TI-Kostenerstattung

Antragsteller:
Landesvorstand

Wortlaut des Antrages:
Die Landesversammlung des FVDZ Niedersachsen fordert den Bundesgesundheits-
minister auf, die Festsetzung der TI- Erstattung betriebswirtschaftlich fundiert zu
kalkulieren und eine sanktionsfreie und kostendeckende Refinanzierung sämtlicher
finanzieller und zeitlicher Aufwendungen der Praxen für alle TI-Anwendungen
budgetfrei sicherzustellen.

Begründung:
Bereits die bisherige Kostenerstattungspraxis bei der TI deckt die entstandenen
Aufwendungen der Praxen nur teilweise.
Eine Erstattungspauschale, berechnet auf der Basis von Durchschnittserstattungen,
kann deshalb keine vollständige Kostenerstattung gewährleisten.

Abstimmung: einstimmig angenommen