Antragsteller:
Landesvorstand
Wortlaut des Antrages:
Die Landesversammlung des FVDZ Niedersachsen fordert alle zuständigen Gremien
der zahnärztlichen Selbstverwaltung auf, alle Zahnärzte und Patienten über die Möglichkeit
des Widerspruchs gegen die Speicherung und Verwendung von Gesundheitsdaten in
einer elektronischen Patientenakte aufzuklären.
Begründung:
Die Datensicherheit und die Schweigepflicht sind nicht gewährleistet.
Die Datenhoheit und die Verwaltung der Zugriffsrechte muss bei den Versicherten bleiben.
Abstimmung: bei 1 Enthaltung angenommen